Ab Ausführungsklasse 2 (EXC 2) ist neben der Qualifizierung von Schweißpersonal auch eine Qualifizierung der Schweißverfahren erforderlich. Diese kann in der EXC 2 mit Standardschweißverfahren bis S 355 oder durch Einsatz von geprüften Schweißzusätzen bis S 275 oder durch eine Schweißverfahrensprüfung (teuer) erfolgen. Ab EXC 3 ist entweder eine vorgezogene Arbeitsprüfung oder die kostspielige Schweißverfahrensprüfung erforderlich. Schweißverfahrensprüfungen, sind im Gegensatz zur Schweißerprüfungen, die eine reine Personalqualifikation (Handfertigkeit) darstellen, eine Qualifikation des Betriebes mit einer meist unbegrenzten zeitlichen Gültigkeit.
Wir kommen zu Ihnen ins Haus und schweißen mit Ihnen zusammen mit ihrem Personal die Schweißverfahrensprüfung nach einer vorläufigen Schweißanweisung und den jeweils gültigen Normen und Regelwerken im jeweiligen Schweißverfahren. Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation der Überprüfung der Proben bei einer anerkannten Prüfstelle bis zur Überreichung des Prüfberichtes.
In bestimmten Fällen besteht gemäß den geltenden Normen auch die Möglichkeit, die Verfahrensprüfung einer anderen Organisation zu übernehmen. Dies muss aber im Einzelfall abgeklärt werden.
Für nähere Informationen dieser kostengünstigeren Variante stehen wir gerne zur Verfügung.